Mietbedingungen

Mietbedingungen der Reinartz Babyland GmbH, Gräfelfing

Preise

Es gilt der im Mietvertrag schriftlich fixierte Mietpreis. Die Miete ist bei Buchung zu entrichten. Die Mietpreise verstehen sich incl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ab Standort, ohne Montage. 

Änderung des Mietzeitraums

Eine Veränderung der vertraglich vereinbarten Mietzeit muss mit dem Vermieter mindestens 7 Tage vor Mietbeginn einvernehmlich verabredet werden. Es besteht kein grundsätzliches Recht, den Mietzeitraum zu verändern. 

Haftung des Vermieters

Die Haftung des Vermieters ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vermieter und seine Mitarbeiter (Erfüllungsgehilfen) haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Personenschäden oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Übrigen ist der Führer des Fahrzeuges für die ordnungsgemäße Montage der Mietsache selbst verantwortlich. Für Hilfestellungen und Ausführungen steht der Vermieter auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit seinen Fachkenntnissen zur Verfügung. Für dabei eventuelle entstehende Schäden wird keinerlei Haftung übernommen. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, werden ausgeschlossen.

Nutzungsbedingungen

Die Benutzung des Mietobjektes erfolgt auf eigene Gefahr. Dem Mieter ist untersagt, das Mietobjekt zu anderen Zwecken als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch zu verwenden. Insbesondere ist es verboten den Artikel zum Transport von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, zur Weitervermietung, für sonstige Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen zu nutzen

Stornierung

Eine Stornierung ist bis maximal 7 Tage vor Mietbeginn kostenlos möglich. Geleistete Mietzahlungen werden Ihnen voll erstattet. 

Bei Stornierungen bis 6 Tage vor Mietbeginn verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung von 100% der vereinbarten Mietkosten.

 

Übergabe - Rückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, den Artikel bei Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Tag und Ort während der Öffnungszeiten zu übernehmen.

Wird der Artikel nicht zu dem im Vertrag vorgesehenen Termin zurückgegeben, verlängert sich der Vertrag um einen Tag, wobei eine schriftliche oder telefonische Vereinbarung mit dem Vermieter, mindestens 24 Stunden vor Ablauf des Rückgabetermins notwendig ist.

Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Artikels kann die Reinartz Babyland GmbH Schadensersatz geltend machen, sofern der Artikel einem Nachfolgenden Mieter nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden konnte. 

Sicherheitshinweis

Der Mieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Sicherheitsvorschriften  zu beachten. Bei der Anmietung einer Dachbox ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 140 KM/H zu beachten. 

Buggys sind bis 22kg Kindergewicht geeignet. 

Bei anderen Artikeln sind die vom Hersteller aufgedruckten Informationen und Hinweise zu beachten.

Versicherung

Eine Versicherung der Mietobjekte ist nicht im Mietpreis eingeschlossen. Mietobjekte und Reisegepäck können und sollten vom Mieter, in Absprache mit der bestehenden KFZ-Versicherung, Hausrat etc, selbstständig versichert werden.


Bei jedem Schadeneintritt ist der Mieter verpflichtet die Vermieterin unverzüglich telefonisch zu verständigen. Beim Totalschaden, Entwendung oder Verlust der Dachbox hat der Mieter dem Vermieter vollen Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes* des Mietgegenstandes zu leisten. Die Vermieterin kann den Mietvertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei Bekanntwerden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafter Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und vertraglicher Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche der Vermieterin unberührt.

Ausfall, Reparatur

Reparaturen, die mit Mietzeitraum notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Mietobjektes zu gewährleisten, dürfen vom Mieter nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter unter Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet.

Gerichtstand


Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Hauptsitz der Vermieterin, München vereinbart.


* Der Betrag, den ein Unternehmer aufwenden müsste, um ein Wirtschaftsgut derselben Art und mit derselben Funktion anzuschaffen wird als Wiederbeschaffungswert bezeichnet.